Laut einem Urteil des Münchener Landgerichts vom 20.01.2022 kann bei nachladenden Schriftarten von Google eine Schadensersatzforderung auf Webseitenbetreiber zukommen. Dies ist vor allem darin begründet, dass Daten in die USA ohne Einwilligung des Besuchers und technischer Notwendigkeit gesendet werden. Leider gibt es hierzu bereits Abmahnungen, die schon bei vielen Webseitenbetreibern eingegangen sind. Es ist dringend anzuraten hier tätig zu werden.